Umfrage
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Funktionskontrolle von
Gehörschutz-Otoplastiken
Unternehmen
müssen ihren Beschäftigten ab einer bestimmten Lärmbelastung geeigneten
Gehörschutz zur Verfügung stellen. Wird ein kritischer Lärmpegel erreicht, ist
das Tragen von Gehörschutz verpflichtend. Ziel ist es, die Gesundheit der
Beschäftigten zu schützen und langfristig Gehörschäden zu vermeiden.

Verwendet
werden dürfen nur geprüfte Gehörschützer. Produkte aus dem privaten Bereich wie zum Beispiel Otoplastiken zum Spritzwasserschutz beim Schwimmen oder auch für einen ruhigen Schlaf unterliegen diesen Bestimmungen nicht und sind deshalb auch nicht Inhalt dieser Umfrage.
Während standardisierte Produkte durch eine EU-Baumusterprüfung getestet werden, erfordert individuell angepasster Gehörschutz wie zum Beispiel Gehörschutz-Otoplastiken eine
zusätzliche Überprüfung direkt am Ohr der Person. Diese Funktionskontrolle
stellt sicher, dass der Schutz wie vorgesehen wirkt.
In der Praxis
gibt es jedoch Herausforderungen bei der Umsetzung.
Mit dieser
Umfrage möchten wir herausfinden, wie Unternehmen den Gehörschutz
bereitstellen, welche Schwierigkeiten dabei auftreten und welche Lösungen es
gibt.
Die Umfrage
wird unter der Federführung der BGN durchgeführt.
Die
Teilnahme erfolgt anonym – die Ergebnisse werden auf der Website der DGUV
veröffentlicht.
Vielen Dank
für Ihre Unterstützung!