Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Funktionskontrolle von Gehörschutz-Otoplastiken

 

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten ab einer bestimmten Lärmbelastung geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Wird ein kritischer Lärmpegel erreicht, ist das Tragen von Gehörschutz verpflichtend. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und langfristig Gehörschäden zu vermeiden.

Verwendet werden dürfen nur geprüfte Gehörschützer. Produkte aus dem privaten Bereich wie zum Beispiel Otoplastiken zum Spritzwasserschutz beim Schwimmen oder auch für einen ruhigen Schlaf unterliegen diesen Bestimmungen nicht und sind deshalb auch nicht Inhalt dieser Umfrage. Während standardisierte Produkte durch eine EU-Baumusterprüfung getestet werden, erfordert individuell angepasster Gehörschutz wie zum Beispiel Gehörschutz-Otoplastiken eine zusätzliche Überprüfung direkt am Ohr der Person. Diese Funktionskontrolle stellt sicher, dass der Schutz wie vorgesehen wirkt.

In der Praxis gibt es jedoch Herausforderungen bei der Umsetzung.

Mit dieser Umfrage möchten wir herausfinden, wie Unternehmen den Gehörschutz bereitstellen, welche Schwierigkeiten dabei auftreten und welche Lösungen es gibt.

Die Umfrage wird unter der Federführung der BGN durchgeführt.

 

Die Teilnahme erfolgt anonym – die Ergebnisse werden auf der Website der DGUV veröffentlicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!