Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zum Prüfzeitpunkt im Internet erreichbare Version von umfrage.bgn-akademie.de.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- BITV-Bedingung "1.1.1 Nicht-Text-Inhalte" ist nicht durchgehend erfüllt. Für vereinzelte Grafiken sind unter Umständen noch keine Alternativtexte verfügbar. Das gilt auch und insbesondere für Fragetypen, die eine rein grafische Grundlage haben.
- BITV-Bedingung "1.3.1 Informationen und Beziehungen" ist nicht durchgehend erfüllt. Fragestellungen werden über CSS aber nicht symantisch über strong-Tags ausgezeichnet.
- Die notwendigen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht verfügbar.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.03.2022 erstellt und zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert.
Barriere mitteilen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback können Sie sich per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.
Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)